ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
1. GELTUNG
1.1 Diese AGB gelten für Vertragsverhältnisse zwischen einem Gast und der Wanderleiterin.
1.2 Diese AGB gelten nur dann, wenn dies von den Vertragsparteien vereinbart ist. Dazu genügt ein Hinweis auf die AGB durch die Wanderleiterin, sei dies mündlich, schriftlich (per E-Mail, Textnachricht o.ä.) oder auf der Webseite.
2. ABSCHLUSS DES VERTRAGS
2.1 Der Vertrag gilt als abgeschlossen, sobald der Gast und die Wanderleiterin gegenseitig die Absicht ausgedrückt haben, zu einem bestimmten Zeitpunkt eine bergsteigerische Aktivität (Wanderung oder Schneeschuhtour) im Führungsverhältnis zu unternehmen.
2.2 Der Vertrag kann mündlich oder schriftlich (E-Mail, Textnachricht, Onlineformular, Brief etc.) abgeschlossen werden.
2.3 Beide Parteien können verlangen, dass der Vertrag schriftlich abgeschlossen wird. Dazu genügt ein Austausch per E-Mail oder Textnachricht. Ein Brief mit eigenhändiger Unterschrift ist nur notwendig, wenn dies von einer Partei ausdrücklich verlangt wird.
3. QUALITÄTSSICHERUNG
3.1 Die Wanderleiterin ist verpflichtet, ihre Führungsarbeit sorgfältig nach den aktuell geltenden alpintechnischen Standards zu erfüllen. Dabei kann sie indessen keine absolute Sicherheit garantieren. Es verbleibt ein dem Bergsport innewohnendes Restrisiko.
3.2 Die Wanderleiterin garantiert, für die geplante Aktivität qualifiziert und berechtigt zu sein.
4. MITWIRKUNG DES GASTES
4.1 Eigenverantwortung
Der Gast trägt eine seinen Kenntnissen und Fähigkeiten entsprechende Eigenverantwortung.
4.2 Akzeptanz des Restrisikos
Der Gast akzeptiert das dem Bergsport innewohnende Restrisiko, das auch bei sorgfältiger Führungsarbeit besteht.
4.3 Auskunft
Der Gast ist verpflichtet, der Wanderleiterin Auskunft zu geben über alle Aspekte, welche für die sichere und erfolgreiche Durchführung der geplanten Aktivität relevant sind. Dies betrifft insbesondere die alpintechnischen Fähigkeiten, die Kondition sowie allfällige gesundheitliche Probleme.
4.4 Sicherheitsrelevante Weisungen
Während der bergsteigerischen Aktivität ist der Gast verpflichtet, die sicherheitsrelevanten Weisungen der Wanderleiterin zu befolgen. Weiter ist er/sie verpflichtet, seinen/ihren konditionellen Möglichkeiten entsprechend mitzuwirken.
5. VERSICHERUNG
5.1 Haftpflicht:
Die Wanderleiterin verfügt über die gesetzlich vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von CHF 5 Millionen pro Schadenfall und Jahr.
5.2 Dem Gast wird eine Privathaftpflichtversicherung empfohlen, welche auch bergsportliche Aktivitäten umfasst.
5.3 Annullationskosten
Dem Gast wird der Abschluss einer Annullationskostenversicherung empfohlen.
5.4 Krankheit und Unfall
5.4.1 Der Gast ist selber verantwortlich für eine genügende Kranken- und Unfallversicherung, welche auch die Such-, Rettungs- und Rückführungskosten einschliesst.
5.4.2 Dem Gast wird die Mitgliedschaft bei der Schweizerischen Rettungsflugwacht REGA empfohlen.
6. PROGRAMMÄNDERUNG
6.1 Ersatztour
Ist die vereinbarte Tour unmöglich (Wetter, Verhältnisse etc.), so ist die Wanderleiterin berechtigt, dem Gast für den vereinbarten Zeitraum eine Ersatztour anzubieten.
7. ABSAGE
7.1 Absage durch die Wanderleiterin
Muss die Wanderleiterin eine vereinbare Aktivität vor deren Beginn absagen aus einem Grund, der innerhalb ihres persönlichen Risikobereichs liegt (z.B. Krankheit, Unfall, familiäre Ereignisse), so ist beiderseits keine Entschädigung geschuldet.
7.2 Absage durch den Gast
Sagt der Gast ab, so hat er die anfallenden Annullationskosten vollumfänglich zu übernehmen (Transportmittel, Unterkunft etc.).
8. FOTOS
8.1 Die Wanderleiterin ist berechtigt Bilder für ihre Homepage und für Dokumentationen zu nutzen. Wer dies nicht wünscht, muss dies ausdrücklich der Wanderleiterin bekannt geben.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
1. GELTUNG
1.1 Diese AGB gelten für Vertragsverhältnisse zwischen einem Gast und der Wanderleiterin.
1.2 Diese AGB gelten nur dann, wenn dies von den Vertragsparteien vereinbart ist. Dazu genügt ein Hinweis auf die AGB durch die Wanderleiterin, sei dies mündlich, schriftlich (per E-Mail, Textnachricht o.ä.) oder auf der Webseite.
2. ABSCHLUSS DES VERTRAGS
2.1 Der Vertrag gilt als abgeschlossen, sobald der Gast und die Wanderleiterin gegenseitig die Absicht ausgedrückt haben, zu einem bestimmten Zeitpunkt eine bergsteigerische Aktivität (Wanderung oder Schneeschuhtour) im Führungsverhältnis zu unternehmen.
2.2 Der Vertrag kann mündlich oder schriftlich (E-Mail, Textnachricht, Onlineformular, Brief etc.) abgeschlossen werden.
2.3 Beide Parteien können verlangen, dass der Vertrag schriftlich abgeschlossen wird. Dazu genügt ein Austausch per E-Mail oder Textnachricht. Ein Brief mit eigenhändiger Unterschrift ist nur notwendig, wenn dies von einer Partei ausdrücklich verlangt wird.
3. QUALITÄTSSICHERUNG
3.1 Die Wanderleiterin ist verpflichtet, ihre Führungsarbeit sorgfältig nach den aktuell geltenden alpintechnischen Standards zu erfüllen. Dabei kann sie indessen keine absolute Sicherheit garantieren. Es verbleibt ein dem Bergsport innewohnendes Restrisiko.
3.2 Die Wanderleiterin garantiert, für die geplante Aktivität qualifiziert und berechtigt zu sein.
4. MITWIRKUNG DES GASTES
4.1 Eigenverantwortung
Der Gast trägt eine seinen Kenntnissen und Fähigkeiten entsprechende Eigenverantwortung.
4.2 Akzeptanz des Restrisikos
Der Gast akzeptiert das dem Bergsport innewohnende Restrisiko, das auch bei sorgfältiger Führungsarbeit besteht.
4.3 Auskunft
Der Gast ist verpflichtet, der Wanderleiterin Auskunft zu geben über alle Aspekte, welche für die sichere und erfolgreiche Durchführung der geplanten Aktivität relevant sind. Dies betrifft insbesondere die alpintechnischen Fähigkeiten, die Kondition sowie allfällige gesundheitliche Probleme.
4.4 Sicherheitsrelevante Weisungen
Während der bergsteigerischen Aktivität ist der Gast verpflichtet, die sicherheitsrelevanten Weisungen der Wanderleiterin zu befolgen. Weiter ist er/sie verpflichtet, seinen/ihren konditionellen Möglichkeiten entsprechend mitzuwirken.
5. VERSICHERUNG
5.1 Haftpflicht:
Die Wanderleiterin verfügt über die gesetzlich vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von CHF 5 Millionen pro Schadenfall und Jahr.
5.2 Dem Gast wird eine Privathaftpflichtversicherung empfohlen, welche auch bergsportliche Aktivitäten umfasst.
5.3 Annullationskosten
Dem Gast wird der Abschluss einer Annullationskostenversicherung empfohlen.
5.4 Krankheit und Unfall
5.4.1 Der Gast ist selber verantwortlich für eine genügende Kranken- und Unfallversicherung, welche auch die Such-, Rettungs- und Rückführungskosten einschliesst.
5.4.2 Dem Gast wird die Mitgliedschaft bei der Schweizerischen Rettungsflugwacht REGA empfohlen.
6. PROGRAMMÄNDERUNG
6.1 Ersatztour
Ist die vereinbarte Tour unmöglich (Wetter, Verhältnisse etc.), so ist die Wanderleiterin berechtigt, dem Gast für den vereinbarten Zeitraum eine Ersatztour anzubieten.
7. ABSAGE
7.1 Absage durch die Wanderleiterin
Muss die Wanderleiterin eine vereinbare Aktivität vor deren Beginn absagen aus einem Grund, der innerhalb ihres persönlichen Risikobereichs liegt (z.B. Krankheit, Unfall, familiäre Ereignisse), so ist beiderseits keine Entschädigung geschuldet.
7.2 Absage durch den Gast
Sagt der Gast ab, so hat er die anfallenden Annullationskosten vollumfänglich zu übernehmen (Transportmittel, Unterkunft etc.).
8. FOTOS
8.1 Die Wanderleiterin ist berechtigt Bilder für ihre Homepage und für Dokumentationen zu nutzen. Wer dies nicht wünscht, muss dies ausdrücklich der Wanderleiterin bekannt geben.